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   OLG Koblenz, 30.03.2017 - 2 VAs 3/17   

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OLG Koblenz, 30.03.2017 - 2 VAs 3/17 (https://dejure.org/2017,61146)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 30.03.2017 - 2 VAs 3/17 (https://dejure.org/2017,61146)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 30. März 2017 - 2 VAs 3/17 (https://dejure.org/2017,61146)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 23 GVGEG, § 28 Abs 3 GVGEG, § 35 BtMG
    Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen die Ablehnung der Zurückstellung der Strafvollstreckung durch die Vollstreckungsbehörde: Umfang der Prüfungskompetenz des Gerichts; gesetzliche Voraussetzung des unmittelbaren Kausalzusammenhangs zwischen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Karlsruhe, 21.07.2016 - 2 VAs 24/16

    Kostenerlassgesuch in Strafvollstreckungssachen: Sachliche und örtliche

    Auszug aus OLG Koblenz, 30.03.2017 - 2 VAs 3/17
    Da der Vollstreckungsbehörde bei ihrer Entscheidung über die Zurückstellung der Strafvollstreckung nach § 35 BtMG auf der Rechtsfolgenseite ein Ermessen und hinsichtlich der dabei zu prüfenden Tatbestandsvoraussetzungen ein Beurteilungsspielraum zusteht, hat der Senat gemäß § 28 Abs. 3 EGGVG die Entschließung der Vollstreckungsbehörde nur auf Ermessensfehler und darauf zu überprüfen, ob die Grenzen des Beurteilungsspielraums eingehalten worden sind (vgl. dazu Senat, Beschl. 2 VAs 24/16 v. 10.01.2017; 2 VAs 15/14 v. 21.08.2014; OLG Saarbrücken, Beschl. VAs 29/16 v. 08.12.2016, juris Rn. 7; OLG Hamm, Beschl. 1 VAs 21/14 v. 18.06.2014, juris Rn. 17).

    Ihre Ausführungen hierzu entsprechen in jeder Hinsicht der Senatsrechtsprechung (vgl. dazu Senat, Beschl. 2 VAs 24/16 v. 10.01.2017, S. 4).

  • OLG Karlsruhe, 11.11.2004 - 2 VAs 37/04

    Drogenabhängiger Straftäter: Beurteilungsspielraum hinsichtlich Kausalität der

    Auszug aus OLG Koblenz, 30.03.2017 - 2 VAs 3/17
    Der Vollstreckungsbehörde steht bei der Beurteilung der Kausalität ein Beurteilungsspielraum zu, dessen Ausmaß sich an der Präzision des Urteilsinhalts orientiert (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 11.11.2004 - 2 VAs 37/04).
  • OLG München, 30.05.2008 - 4 VAs 14/08

    Zurückstellung der Strafvollstreckung gegen betäubungsmittelabhängigen

    Auszug aus OLG Koblenz, 30.03.2017 - 2 VAs 3/17
    Die erforderliche Kausalität im Sinne des § 35 BtMG besteht vielmehr nur bei Taten, die der Beschaffung von Drogen zur Befriedigung der Sucht dienen sollen oder die der Täter ohne die Betäubungsmittelabhängigkeit nicht begangen hätte (OLG München, Beschluss vom 30.05.2008 - 4 VAs 14/08 - 4 VAs 014/08).
  • OLG Hamm, 24.06.2010 - 1 VAs 25/10

    Kausalität zwischen Straftat und Betäubungsmittelabhängigkeit als Voraussetzung

    Auszug aus OLG Koblenz, 30.03.2017 - 2 VAs 3/17
    Die Drogensucht muss dabei Bedingung, nicht nur Begleiterscheinung der Straftat sein (OLG Hamm, Beschluss vom 24.06.2010 - 1 VAs 25/10).
  • KG, 31.08.2007 - 1 VAs 44/07
    Auszug aus OLG Koblenz, 30.03.2017 - 2 VAs 3/17
    Zur Annahme eines solchen Kausalzusammenhangs genügt eine starke Vermutung nicht, vielmehr muss die Gewissheit des Kausalzusammenhangs bestehen (KG Berlin, Beschluss vom 31.08.2007 - 1 VAs 44/07).
  • BGH, 11.12.1984 - 5 AR (VS) 20/84

    Zurückstellung der Vollstreckung mehrerer Freiheitsstrafe

    Auszug aus OLG Koblenz, 30.03.2017 - 2 VAs 3/17
    Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Generalstaatsanwaltschaft sind zutreffend davon ausgegangen, dass eine Zurückstellung für keine der zu vollstreckenden Strafen in Betracht kommt, wenn auch nur für eine der Strafen die Voraussetzungen des § 35 BtMG nicht vorliegen (vgl. nur BGHSt 33, 94, 95 f.).
  • OLG Hamm, 19.01.2015 - 1 VAs 87/14

    Keine erneute Zurückstellung der Strafvollstreckung nach erfolgreich absolvierter

    Auszug aus OLG Koblenz, 30.03.2017 - 2 VAs 3/17
    14 Den derzeitigen Fortbestand einer behandlungsbedürftigen (vgl. dazu OLG Hamm, Beschl. 1 VAs 87/14 v. 19.01.2015, juris Rn. 6 mwN) Betäubungsmittelabhängigkeit des Antragstellers unterstellt, fehlt es jedenfalls an dem von der Staatsanwaltschaft und der Generalsstaatsanwaltschaft ebenfalls verneinten Tatbestandsmerkmal des unmittelbaren Kausalzusammenhangs zwischen der Drogenabhängigkeit und der Straftat, die dem Urteil des Landgerichts Mainz vom 29. Oktober 2013 zugrunde liegt.
  • OLG Hamm, 18.06.2014 - 1 VAs 21/14

    Zurückstellung der Strafvollstreckung trotz früherer Therapieabbrüche

    Auszug aus OLG Koblenz, 30.03.2017 - 2 VAs 3/17
    Da der Vollstreckungsbehörde bei ihrer Entscheidung über die Zurückstellung der Strafvollstreckung nach § 35 BtMG auf der Rechtsfolgenseite ein Ermessen und hinsichtlich der dabei zu prüfenden Tatbestandsvoraussetzungen ein Beurteilungsspielraum zusteht, hat der Senat gemäß § 28 Abs. 3 EGGVG die Entschließung der Vollstreckungsbehörde nur auf Ermessensfehler und darauf zu überprüfen, ob die Grenzen des Beurteilungsspielraums eingehalten worden sind (vgl. dazu Senat, Beschl. 2 VAs 24/16 v. 10.01.2017; 2 VAs 15/14 v. 21.08.2014; OLG Saarbrücken, Beschl. VAs 29/16 v. 08.12.2016, juris Rn. 7; OLG Hamm, Beschl. 1 VAs 21/14 v. 18.06.2014, juris Rn. 17).
  • BayObLG, 13.12.2023 - 203 VAs 419/23
    Eine Ursächlichkeit kann nicht bereits dann angenommen werden, wenn zum Zeitpunkt der Tat eine Betäubungsmittelabhängigkeit bestand oder wenn die Tat aus einer Betäubungsmittelabhängigkeit heraus zu erklären ist (OLG Koblenz, Beschluss vom 30. März 2017 - 2 VAs 3/17 -, juris; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 28. Januar 2021 - 204 VAs 536/20 -, juris Rn. 20 m.w.N.).

    Umfangreiche Ermittlungen zur Feststellung des Kausalzusammenhangs hat die Vollstreckungsbehörde im Rahmen des Verfahrens nach § 35 BtMG nicht zu führen (OLG Koblenz, Beschluss vom 30. März 2017 - 2 VAs 3/17 -, juris Rn. 17; KG Berlin, Beschluss vom 31. August 2007 - 1 Zs 1552/06 - 1 VAs 44/07 -, juris Rn. 10).

    Es entspricht der anerkannten obergerichtlichen Rechtsprechung, dass eine Zurückstellung der Strafvollstreckung nach § 35 Abs. 1 BtMG nicht erfolgen kann, wenn eine weitere, nicht zurückstellungsfähige Strafe zu vollstrecken ist (vgl. etwa OLG Celle, Beschluss vom 26. August 1997 - 1 VAs 13/97 -, juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 30. März 2017 - 2 VAs 3/17 -, juris).

  • OLG Koblenz, 20.07.2017 - 2 VAs 15/17

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen die Ablehnung der Zurückstellung der

    Da der Vollstreckungsbehörde bei ihrer Entscheidung über die Zurückstellung der Strafvollstreckung nach § 35 BtMG auf der Rechtsfolgenseite ein Ermessen und hinsichtlich der dabei zu prüfenden Tatbestandsvoraussetzungen ein Beurteilungsspielraum zusteht, hat der Senat gemäß § 28 Abs. 3 EGGVG die Entschließung der Vollstreckungsbehörde nur auf Ermessensfehler und darauf zu überprüfen, ob die Grenzen des Beurteilungsspielraums eingehalten worden sind (vgl. dazu Senat, 2 VAs 3/17 v. 30.03.2017; 2 VAs 24/16 v. 10.01.2017; 2 VAs 15/14 v. 21.08.2014; OLG Saarbrücken, Beschl. VAs 29/16 v. 08.12.2016, juris Rn. 7; OLG Hamm, Beschl. 1 VAs 21/14 v. 18.06.2014, juris Rn. 17).
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